Krank durch chinesisches Essen

Krank durch chinesisches Essen

Krank durch chinesisches Essen

Nach einem Restaurantbesuch, insbesondere beim Asiaten oder nach dem Mittagessen in der Kantine leiden viele Menschen unter Symptomen wie Hitzewallungen, brennende Haut, Kopfschmerzen, Hautrötungen oder Taubheitsgefühlen. Es kann sogar auch zu Symptomen wie Blutdruckabfall, Engegefühl in der Brust, Mundtrockenheit, bis hin zu Muskelzittern kommen. Schuld daran sein kann das Würzmittel Glutamat sein. In Knabberartikeln wie Chips steckt Glutamat als Geschmacksverstärker häufig versteckt. So schnell wie Symptome aber gekommen sind, so schnell sind sie auch schon wieder verschwunden.Die Symptome dauern meist nur ca. 20 Minuten an.
 

Krank nach Essen außerhalb? Wie kann das sein?

Dass das Würzmittel Glutamat an derartigen Symptomen schuld sein könnte, darauf kamen Forscher schon in den 1970er Jahren, als vermehrt chinesische Restaurants eröffneten und nun einmal bekannt ist, dass in der asiatsichen Küche allgemein das Würzmittel Glutamat häufig verwendet wird. Aus den 1970er Jahren stammt auch die Bezeichnung dieser Symptome – „Chinarestaurant-Syndrom“. Wie viele Menschen damals und wie viele heute an einer Glutamat-Unverträglichkeit leiden, ist nicht genau bekannt.
 

Warum wird Glutamat verwendet?

Der Grund, warum trotz der bekannten Unverträglichkeit von vielen Menschen Glutamat verwendet wird für die Zubereitung von Speisen beim Asiaten, in Knabberartikeln und in Kantinen ist, dass dieses billiger ist und so teure Gewürze eingespart werden können.
In Deutschland muss Glutamat laut der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) § 6 auf den Lebensmittelverpackungen aufgeführt werden. In Restaurants muss die Verwendung von Glutamat entsprechend gekennzeichnet sein auf den Speisekarten. Und zwar als „Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat“ oder „Geschmacksverstärker E 621, E 622, E 623, E 624 oder E 625“. Handelt es sich um lose Waren, muss die Angabe „mit Geschmacksverstärker“ Aushang bei der Ware vorhanden sein. Grund für die Kennzeichnungspflicht ist vor allem, weil Asthmatikern auf Glutamat sehr viel stärker reagieren können, als gesunde Menschen, und zwar noch ein bis zwölf Stunden in Form von einem Anfall. Es gibt aber natürlich auch Lebensmittel, die Glutamat in Form von Glutaminsäure enthalten. Und diese sollte man eben kennen. Hierzu gehören Milchprodukte, Tomaten, Paprika, Fleisch und Parmesan. Geht es dabei um entsprechende Reaktionen des Körpers, macht dieser keinen Unterschied zwischen den Geschmacksverstärkern und der Glutaminsäure. Die natürlichen glutamathaltigen Lebensmittel werden allerdings meist gut vertragen.
 

Schwierige Diagnose

Es ist allerdings gar nicht so einfach eine Glutamat-Unverträglichkeit medizinisch feststellen zu lassen. Diese Unverträglichkeit wurde nämlich in die Rubrik der Pseudoallergien eingestuft. Das heißt, der Körper reagiert mit allergietypischen Symptomen, aber es findet keine immunologische Reaktion statt. Es ist daher auch nicht möglich eine Glutamat-Unverträglichkeit mit einem Allergietest festzustellen. Besteht der Verdacht auf eine Unverträglichkeit rät der Arzt den Betroffenen auf eine glutamatarme Kost umzustellen, und zwar für bis zu vier Wochen. Wenn die Symptome in dieser Zeit nicht auftreten, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine Unverträglichkeit gegen die Pseudoallergene von Glutamat vorliegt. Eine sogenannte Provokation, also der gezielte Verzehr von glutamatreichen Produkten, sollte lediglich in Absprache mit einem Arzt durchgeführt werden. Als sinnvoller sehen es allerdings die Experten an, wenn die Betroffenen ein sogenanntes Ernährungs-Symptom-Tagebuch führen. In diesem sollen die Betroffenen genau festhalten, wann welche Symptome auftreten und was sie zuvor gegessen haben. Derartige Aufzeichnungen können bei der ansonsten schwierigen Diagnose sehr hilfreich sein. Allerdings können auch Co-Faktoren, wie der Konsum von Alkohol oder Stress eine derartige Reaktion auslösen.
 



 

Einzelnachweise:
1. Maren Steinmann, „Krank durch chinesisches Essen“, http://www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/nahrungsunvertraeglichkeit/tid-13743/glutamatintoleranz-krank-durch-chinesisches-essen_aid_383238.html, Stand der Information: 3.12.2014

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